NIS-2 trifft Österreich ab 1. Oktober 2026. Wir bringen Sie rechtzeitig in Form.
Rund 4.000 Einrichtungen sind direkt betroffen, zehntausende mittelbar über die Lieferkette. Ich kläre Ihre Betroffenheit, baue das geforderte Risikomanagement auf und richte Ihr Meldewesen ein — ohne Aktionismus, mit auditfesten Dokumenten.
Vier Stichtage trennen Sie von der Konformität. Der erste ist der 1. Oktober 2026.
Fallen Sie überhaupt unter NIS-2?
Das hängt von Sektor (Anlage 1 oder 2), Größe und Sonderfällen ab. Den ersten Hinweis bekommen Sie in einer Minute mit dem Betroffenheits-Checker auf der Startseite — die belastbare Einstufung machen wir gemeinsam.
- Wesentliche Einrichtung: hohe Kritikalität plus Größe, proaktive Aufsicht.
- Wichtige Einrichtung: voll pflichtig, reaktive Aufsicht.
- Sonderfälle (DNS, TLD, Vertrauensdienste) sind größenunabhängig erfasst.
- Lieferkette: auch nicht direkt Betroffene werden vertraglich in die Pflicht genommen.
Was das NISG 2026 konkret verlangt
Die Pflichten sind für wesentliche und wichtige Einrichtungen dieselben — der Unterschied liegt in der Aufsicht.
- § 29 Registrierung bei der Behörde, in der Regel binnen drei Monaten.
- § 31 Verantwortung und Schulung der Leitungsorgane — persönliche Haftung inklusive.
- § 32 Risikomanagement über zehn verpflichtende Maßnahmenbereiche.
- § 34 Meldepflicht: Frühwarnung in 24 Stunden, Vollmeldung in 72 Stunden.
- Sanktionen bis 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes.
Wie ich Sie begleite
Von der Ersteinschätzung bis zum eingespielten Betrieb — in nachvollziehbaren Etappen, die Ihre Leute mittragen können.
- Betroffenheits- und Gap-Analyse gegen die § 32-Bereiche.
- Aufbau eines schlanken ISMS (ISO 27001 mappt fast 1:1 auf § 32).
- Melde- und Eskalationsprozess für die 24/72-Stunden-Fristen.
- Schulung der Leitungsorgane und Absicherung der Lieferkette.
Größenkriterien: EU-Bezug und NISG 2026 im Vergleich
Betroffenheit hängt an Sektor und Größe. Bei den Finanzkennzahlen verknüpft die EU-Empfehlung mit oder, das NISG 2026 mit und — ein kleiner Unterschied mit Folgen.
KMU-Empfehlung 2003/361/EG
NISG 2026 · BGBl. I Nr. 94/2025
Häufige Irrtümer
Drei Tipps aus der Praxis
- Betroffenheit sauber klären: Sektor, Größe, Sonderfälle und Lieferkette getrennt prüfen.
- Registrierungsfrist (§ 29) früh einplanen — sie läuft aus eigener Verantwortung, nicht erst auf Aufforderung.
- Schulung der Leitungsorgane dokumentieren — § 31 macht sie persönlich verantwortlich.
Verwandte Themen
Offizielle Quellen & Normen
- nis.gv.at ↗Offizielles NIS-Portal des Bundes
- NISG 2026 im RIS ↗Österreichischer Gesetzestext (BGBl. I 94/2025)
- CERT.at ↗Nationales Computer Emergency Response Team
- NIS-2-Richtlinie (EU) ↗Volltext 2022/2555
- ENISA: Technical Implementation Guidance ↗Maßnahmen zum Risikomanagement (NIS-2)
- Sicherheitshandbuch Bund ↗Maßnahmenkatalog für Betriebe und Behörden
