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Datenschutz, der hält — und Sie trotzdem arbeiten lässt.
Als externer Datenschutzbeauftragter bringe ich Ihre Verarbeitungen in Ordnung, ohne Ihr Tagesgeschäft auszubremsen. Von der Bestandsaufnahme bis zur Auskunftsanfrage, die fristgerecht beantwortet ist.
Datenschutz mit System
Verarbeitungsverzeichnis, TOM und Betroffenenrechte. Schutz, der dokumentiert und nachweisbar ist.
Was Sie bekommen
- Übernahme der Funktion als externer DSB (Art. 37 ff.).
- Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30, das Bestand hat.
- Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32) mit Augenmaß.
- Auftragsverarbeitung, Drittlandtransfers und Löschkonzept.
- Beantwortung von Betroffenenrechten und Behördenkontakt.
Datenschutz und NIS-2 greifen ineinander
Wer ohnehin ein Informationssicherheits-Managementsystem aufbaut, deckt einen Großteil der DSGVO-Maßnahmen mit ab. Ich denke beides zusammen, statt zwei getrennte Baustellen zu eröffnen.
Drei Tipps aus der Praxis
- Verarbeitungsverzeichnis zuerst — ohne es fehlt jeder Maßnahme und jeder Auskunft das Fundament.
- Auftragsverarbeiter-Vertrag (Art. 28) für jeden Dienstleister, auch Cloud und Newsletter.
- Löschfristen je Datenart begründen — 'unbegrenzt' ist im Zweifel ein Verstoß.
Verwandte Themen
Offizielle Quellen & Normen
- Datenschutzbehörde ↗Österreichische Aufsichtsbehörde
- DSGVO (EU) ↗Volltext Verordnung 2016/679
- Europäischer Datenschutzausschuss ↗Leitlinien und Empfehlungen
