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DSGVO


EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Ab Mai 2018 erwarten Sie nicht nur erhöhte Strafen (bis zu 20 Millionen Euro bzw. 4 % des Konzernumsatzes sind möglich) sondern auch auch eine Fülle an organisatorischen Tätigkeiten sind zu erbringen. Unser CEO Gerald Kortschak ist Certified Data & IT Security Expert und begleitet Sie mit unserem Berater-Team durch den Dschungel an Anforderungen, filtert was Sie wirklich erfüllen müssen und unterstützt Sie bei der Definition eines Datenschutzbeauftragten (so erforderlich)

Wir helfen Ihnen bei:

  • Verfahrensverzeichnis
  • Löschkonzept
  • Datenschutzmanagementsystem (DSMS)
  • Aufgaben und Rollen (Verantwortlicher, Verarbeiter, Informationstreuhänder, Datenschutzbeauftragter etc.)
  • Datenschutz-Folgeabschätzung (Risikoabschätzung)
  • Aufsetzen der Prozesse (Informationsbegehren, Meldepflichten etc.)

Hierbei wird immer darauf Wert gelegt nur jene Aspekte umzusetzen die für Sie auch relevant sind. So gibt es für EPU bis KMU Erleichterungen, die jedoch auch wieder Ausnahmen haben (z.B. regelmäßige Verarbeitung/Speicherung).
Wichtig ist zu beachten, dass es „Verbot mit Erlaubnisvorbehalt“ ist, und daher quasi definiert, wann Sie personenbezogene Daten speichern und verarbeiten dürfen.

Weitere Informationen hier!

Für ein unverbindliches Beratungsgespräch rufen Sie uns an (+43 316 71 39 48) oder senden Sie uns eine E-Mail.